Wichtig⏱ rückwirkend max. 12 Monate — nicht aufschieben
Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 55 % der Rente der/des Verstorbenen (bei Ehen ab 2002; 60 % nach altem Recht). Kinder erhalten Halbwaisenrente — auch das sollten Sie nicht verschenken.
Benötigte Formulare (bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online):
• R0500 — Antrag auf Hinterbliebenenrente
• R0660 — Angaben zum Einkommen
• R0810 — Meldung zur Krankenversicherung der Rentner
• ggf. V0800 — Kindererziehungszeiten
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV füllen die Anträge kostenlos mit Ihnen aus — Termin lohnt sich.
Sie brauchen:- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- Rentenversicherungsnummern beider Ehepartner
- Geburtsurkunden der Kinder (für Waisenrente)
- Einkommensnachweise
☎ DRV Servicetelefon (kostenlos): 0800 1000 4800
→ Formulare & Online-Antrag der DRV (https://www.deutsche-rentenversicherung.de)