Was im Todesfall zu tun ist

Der vollständige Leitfaden in der allgemeinen Fassung — auch ohne Konto nutzbar und druckbar. Angemeldete Angehörige sehen ihn mit allen persönlichen Angaben.

0 von 31 erledigtAllgemeine Fassung — ohne persönliche Daten

Phase 1 · unmittelbar

Die ersten Stunden

Atmen Sie durch. In den ersten Stunden gibt es nur wenige Dinge, die wirklich erledigt werden müssen — alles andere hat Zeit. Sie müssen das nicht allein schaffen: Bitten Sie Familie oder Freunde, Sie zu begleiten.

1

Ruhe bewahren — nichts muss sofort entschieden werden

SOFORT

Es gibt keine Pflicht, innerhalb von Stunden irgendetwas zu unterschreiben oder zu beauftragen. Seriöse Bestatter drängen nicht.

Holen Sie eine Vertrauensperson dazu. Vier Ohren hören mehr als zwei, und geteilte Aufgaben sind leichter.

2

Ärztin/Arzt rufen — Todesbescheinigung ausstellen lassen

SOFORTunverzüglich

Beim Tod zu Hause: Rufen Sie die Hausarztpraxis oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei unklarer Ursache wählen Sie 112.

Die Ärztin stellt die Todesbescheinigung (auch „Totenschein“) aus. Sie brauchen dieses Dokument für fast alles Weitere — bewahren Sie alle Ausfertigungen sorgfältig auf.

Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Personal darum.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117Notruf (bei unklarer Ursache): 112

3

Falls die Polizei kommt: Das ist normal

Bei Gelegenheit

Kann die Ärztin die Todesursache nicht sicher als natürlich einordnen, wird routinemäßig die Polizei verständigt. Das ist ein normaler Verwaltungsvorgang und kein Verdacht gegen Sie.

4

Organspende-Wunsch beachten

SOFORTsofort — nur im Krankenhaus möglich

Eine Organspende ist nur möglich, wenn der Tod im Krankenhaus festgestellt wird. Informieren Sie das Klinikpersonal umgehend über den Spendewunsch.

5

Wichtige Unterlagen zusammensuchen

Wichtig

Legen Sie an einem Ort zusammen, was Sie in den nächsten Tagen brauchen. Vieles davon finden Sie in diesem Ordner unter „Dokumente“ als Scan — die Behörden brauchen aber meist die Originale.

Sie brauchen:
  • Todesbescheinigung (vom Arzt)
  • Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde (falls verheiratet)
  • ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
  • Krankenversicherungskarte
  • Ihr eigener Ausweis
6

Menschen informieren, die jetzt wichtig sind

Wichtig

Informieren Sie die engste Familie. Teilen Sie Aufgaben auf — eine Person telefoniert, eine kümmert sich um Unterlagen.

Alle weiteren Benachrichtigungen (Arbeitgeber, Versicherungen, Freundeskreis) haben bis morgen oder übermorgen Zeit.

Phase 2 · die ersten drei Tage

Tag 1 bis 3

Jetzt geht es um drei Dinge: die Sterbeurkunde, die Bestattung und die zeitkritischen Meldungen bei Lebensversicherung und Arbeitgeber. Vieles davon kann der Bestatter für Sie übernehmen — fragen Sie danach.

1

Lebens- und Unfallversicherungen SOFORT informieren

SOFORToft 48–72 Stunden laut Vertrag

Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen verlangen oft eine Meldung innerhalb von 48 bis 72 Stunden — sonst kann die Leistung gekürzt werden. Eine kurze formlose Meldung (Telefon oder E-Mail) genügt zunächst; Unterlagen können Sie nachreichen.

Wichtig: Geben Sie niemals den Original-Versicherungsschein aus der Hand, nur Kopien.

✉ Musterbrief anzeigen
Guten Tag, ich muss Ihnen leider mitteilen, dass [Name der/des Verstorbenen] verstorben ist. Bitte informieren Sie die betroffenen Versicherungen über das Ableben und teilen Sie mir mit, welche Unterlagen Sie von mir benötigen. Mir bekannt sind: [Versicherer, Versicherungsnummer] Die auf die/den Verstorbene/n laufenden Versicherungen möchte ich – soweit sinnvoll – umschreiben lassen. Mit freundlichen Grüßen
2

Bestattungshaus auswählen und beauftragen

Wichtiginnerhalb der ersten Tage (Landesrecht: meist 36–96 Stunden bis zur Überführung)

Sie dürfen in Ruhe vergleichen — holen Sie bei Zeitdruck trotzdem mindestens zwei Angebote ein, die Preisunterschiede sind erheblich.

Der Bestatter übernimmt auf Wunsch fast alle Formalitäten: Überführung, Sterbeurkunden, Terminabsprachen mit Friedhof oder Krematorium.

Prüfen Sie zuerst, ob es einen Bestattungsvorsorgevertrag gibt — dann ist vieles schon geregelt und bezahlt.

3

Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

WichtigAnzeige spätestens am 3. Werktag nach dem Tod (§ 28 PStG)

Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes (nicht des Wohnorts!). In den meisten Fällen übernimmt der Bestatter die Anzeige — klären Sie das im ersten Gespräch.

Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen (mindestens 3–5): Versicherungen, Rentenstellen und Banken wollen je ein Exemplar. Für gesetzliche Zwecke (Rente, Krankenkasse) sind Urkunden gebührenfrei, sagen Sie das dazu.

Sie brauchen:
  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Ihr eigener Ausweis
  • ca. 15 € für die erste Urkunde, je ca. 7,50 € pro weitere (variiert je nach Kommune)

Zuständiges Standesamt finden (Behördenwegweiser) (https://verwaltung.bund.de)

4

Arbeitgeber informieren

Wichtigin den ersten Tagen

Eine kurze Nachricht genügt. Die Personalabteilung kümmert sich um Gehaltsabrechnung, betriebliche Altersvorsorge und offene Urlaubsansprüche — daraus können Ihnen noch Zahlungen zustehen.

Fragen Sie auch nach: Sterbegeld vom Arbeitgeber, Hinterbliebenenleistungen der betrieblichen Altersvorsorge, Rückgabe von Firmeneigentum (dafür dürfen Sie sich Zeit erbitten).

✉ Musterbrief anzeigen
Guten Tag, [Name der/des Verstorbenen] ist leider verstorben. Ich möchte Sie bitten, die Personalabteilung und die Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Bitte lassen Sie mich wissen, was mit dem Arbeitgebereigentum geschehen soll und wer es entgegennehmen kann. Ich bitte um etwas Zeit, da ich derzeit viele Formalitäten zu erledigen habe. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob noch Ansprüche bestehen (Gehalt, Urlaubsabgeltung, betriebliche Altersvorsorge, Sterbegeld). Mit freundlichen Grüßen
5

Wohnung, Haustiere und Alltag sichern

Mittel

Denken Sie an das Praktische: Haustiere versorgen, Kühlschrank leeren, Blumen, Briefkasten regelmäßig leeren (dort landen wichtige Behördenbriefe!), Wohnung abschließen.

Wohnte die Person allein zur Miete, informieren Sie bald den Vermieter — die Miete läuft zunächst weiter (Kündigung siehe spätere Phase).

Phase 3 · nach der Bestattung

Woche 1 bis 2

Sobald Sie Sterbeurkunden in der Hand haben, beginnen die Meldungen an Kassen, Renten und Banken. Arbeiten Sie die Liste in Ruhe ab — nichts hiervon muss an einem einzigen Tag geschehen.

1

Krankenkasse informieren, Gesundheitskarte zurückgeben

Wichtigzeitnah

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod. Senden Sie eine Sterbeurkunde (Kopie reicht oft) und die Gesundheitskarte an die Krankenkasse.

Waren Sie über die/den Verstorbene/n familienversichert, klären Sie SOFORT Ihre eigene Weiterversicherung — das ist wichtig für Ihren eigenen Schutz.

2

Gesetzliche Rente: Todesfall melden & „Sterbevierteljahr“ beantragen

WichtigVorschuss-Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod

Bezog die/der Verstorbene bereits Rente, melden Sie den Todesfall dem Rentenservice der Deutschen Post (online oder in jeder Postfiliale).

Witwen und Witwer erhalten für die ersten drei Monate die volle Rente der/des Verstorbenen weiter („Sterbevierteljahr“). Den Vorschuss dafür beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen beim Rentenservice der Deutschen Post — der Bestatter hat die Formulare meist da.

Sie brauchen:
  • Sterbeurkunde
  • Rentenversicherungsnummer der/des Verstorbenen
  • Ihre Bankverbindung

Deutsche Rentenversicherung (kostenlos): 0800 1000 4800

Rentenservice der Deutschen Post (Sterbefall melden) (https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html)

3

Banken informieren, Konten und Daueraufträge klären

Wichtig

Informieren Sie jede Bank schriftlich und legen Sie die Sterbeurkunde vor. Gemeinschaftskonten können Sie in der Regel allein weiterführen; Einzelkonten werden zu Nachlasskonten.

Wichtig zu wissen: Banken dürfen KEINEN Erbschein verlangen, wenn Sie ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen können (BGH, Urteil vom 08.10.2013, Az. XI ZR 401/12). Ein Erbschein kostet je nach Nachlasswert schnell vierstellig — lassen Sie sich nicht unnötig dazu drängen.

Prüfen Sie Daueraufträge und Lastschriften: Miete und Strom sollten weiterlaufen, Abos können Sie stoppen. Mit einer Bankvollmacht über den Tod hinaus können Sie sofort handeln.

✉ Musterbrief anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren, [Name der/des Verstorbenen] ist verstorben. Eine Sterbeurkunde füge ich bei. Bitte teilen Sie mir mit, welche Schritte für die weitere Kontoführung notwendig sind. Sofern es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, möchte ich dieses allein weiterführen. Hinweis: Nach dem Urteil des BGH vom 08.10.2013 (Az. XI ZR 401/12) ist die Vorlage eines Erbscheins nicht erforderlich, wenn ein eröffnetes Testament nebst Eröffnungsprotokoll vorgelegt wird. Mit freundlichen Grüßen
4

Alle übrigen Versicherungen informieren

Mittel

Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Rechtsschutz & Co.: melden, umschreiben oder kündigen. Viele Verträge (z. B. Haftpflicht bei Ehepaaren) können Sie auf sich umschreiben lassen — oft günstiger, als neu abzuschließen.

Bei der Kfz-Versicherung: Das Auto ist nur versichert, wenn der Vertrag umgeschrieben oder neu abgeschlossen wird, bevor Sie damit fahren.

5

Laufende Verträge: übernehmen oder kündigen

Mittel

Strom, Internet, Mobilfunk, Streaming, Vereine: Im Todesfall gibt es häufig ein Sonderkündigungsrecht, bei Mobilfunkverträgen enden diese mit Nachweis meist sofort.

Mietwohnung: Ehepartner und Mitbewohner treten automatisch in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB), können aber innerhalb eines Monats widersprechen. Erben können mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen (§ 580 BGB).

Legen Sie eine einfache Tabelle an: Vertrag → übernehmen oder kündigen → erledigt am.

✉ Musterbrief anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren, [Name der/des Verstorbenen] ist verstorben (Sterbeurkunde anbei). Der Vertrag mit der Nummer [Vertragsnummer] lief auf ihren/seinen Namen. [Entweder:] Ich möchte den Vertrag auf meinen Namen umschreiben lassen. Bitte teilen Sie mir mit, welche Angaben Sie dazu benötigen. [Oder:] Ich kündige den Vertrag hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitte um schriftliche Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen
6

Private Renten, Pensionskasse, Riester & Co. anschreiben

Mittel

Private Rentenversicherungen, betriebliche Pensionskassen und Riester-/Rürup-Verträge haben eigene Hinterbliebenenleistungen. Schreiben Sie jeden Anbieter an und fragen Sie konkret nach Ansprüchen — hier verschenken Hinterbliebene oft Geld.

7

Post-Nachsendeauftrag und Werbestopp einrichten

Bei Gelegenheit

Ein Nachsendeauftrag stellt sicher, dass keine wichtigen Briefe verloren gehen (besonders, wenn die Wohnung aufgelöst wird).

Gegen Werbepost hilft der Eintrag in die Robinsonliste und eine kurze Nachricht an die Absender.

Nachsendeauftrag der Deutschen Post (https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html)

Phase 4 · die ersten drei Monate

Monat 1 bis 3

Jetzt geht es um das Erbe und die verbleibenden Behördengänge. Zwei Fristen sind wirklich wichtig: die 6-Wochen-Frist für eine mögliche Erbausschlagung und die 3-Monats-Anzeige beim Finanzamt.

1

Testament beim Nachlassgericht abliefern

Wichtigunverzüglich nach Auffinden

Wer ein Testament findet, MUSS es beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort) abliefern — auch ungeöffnet wirkende Umschläge und auch dann, wenn man selbst nichts erbt (§ 2259 BGB). Zurückhalten ist strafbar.

War das Testament amtlich verwahrt, wird es nach der Meldung durch das Standesamt automatisch eröffnet — Sie bekommen Post vom Gericht und müssen nichts weiter tun.

2

Erbe prüfen: annehmen oder ausschlagen?

Wichtig6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)

Ist der Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe ausschlagen — persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar. Nach Ablauf der 6 Wochen gilt das Erbe automatisch als angenommen, mit allen Schulden!

Verschaffen Sie sich deshalb früh einen Überblick über Vermögen UND Schulden. Im Zweifel: kurze Beratung bei Notar oder Fachanwalt für Erbrecht — das ist gut investiertes Geld.

3

Erbschein: nur beantragen, wenn wirklich nötig

Mittel

Ein Erbschein kostet abhängig vom Nachlasswert schnell mehrere tausend Euro (zwei Gebühren!). Er ist oft NICHT nötig:

• Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll ersetzt ihn bei Banken und beim Grundbuchamt. • Vollmachten über den Tod hinaus machen ihn ebenfalls oft überflüssig.

Beantragen Sie ihn erst, wenn eine Stelle ihn nachweislich verlangt und keine Alternative akzeptiert — und verlangen Sie dafür eine schriftliche Begründung.

4

Erwerb beim Finanzamt anzeigen

Wichtig3 Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)

Als Erbin oder Erbe müssen Sie den Erwerb innerhalb von drei Monaten formlos dem für Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (Name, Todestag, Verwandtschaftsverhältnis, ungefährer Wert).

Keine Angst: Anzeigen heißt nicht zahlen. Die Freibeträge sind hoch (Ehepartner 500.000 €, Kinder je 400.000 €). Die Anzeige entfällt meist, wenn ein notarielles Testament eröffnet wurde — im Zweifel kurz beim Finanzamt nachfragen.

5

Witwen-/Witwerrente und Waisenrente beantragen

Wichtigrückwirkend max. 12 Monate — nicht aufschieben

Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 55 % der Rente der/des Verstorbenen (bei Ehen ab 2002; 60 % nach altem Recht). Kinder erhalten Halbwaisenrente — auch das sollten Sie nicht verschenken.

Benötigte Formulare (bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online): • R0500 — Antrag auf Hinterbliebenenrente • R0660 — Angaben zum Einkommen • R0810 — Meldung zur Krankenversicherung der Rentner • ggf. V0800 — Kindererziehungszeiten

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV füllen die Anträge kostenlos mit Ihnen aus — Termin lohnt sich.

Sie brauchen:
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Rentenversicherungsnummern beider Ehepartner
  • Geburtsurkunden der Kinder (für Waisenrente)
  • Einkommensnachweise

DRV Servicetelefon (kostenlos): 0800 1000 4800

Formulare & Online-Antrag der DRV (https://www.deutsche-rentenversicherung.de)

6

Grundbuch berichtigen lassen

Mittelinnerhalb von 2 Jahren gebührenfrei

Gehörte der/dem Verstorbenen eine Immobilie, lassen Sie sich als neue Eigentümer eintragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das GEBÜHRENFREI.

Als Nachweis genügt das eröffnete notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll — streichen Sie im Antragsformular den Erbschein-Teil, wenn Sie eines haben. Das Formular gibt es beim Grundbuchamt (Amtsgericht) des Immobilienstandorts.

7

Nachlassverzeichnis erstellen

Mittel

Listen Sie Vermögen und Schulden zum Todestag auf: Konten (mit Ständen), Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Wertsachen, offene Rechnungen, Kredite.

Das Verzeichnis brauchen Sie mehrfach: für das Nachlassgericht (Wertfestsetzung), das Finanzamt und für Ihre eigene Entscheidungsgrundlage. Die Abschnitte „Konten & Vermögen“ dieses Ordners sind dafür die Vorlage.

8

Digitalen Nachlass regeln

Mittel

E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Abos: Erben treten rechtlich auch in diese Verträge ein (BGH zu Facebook, III ZR 183/17).

Sichern Sie zuerst wichtige Daten (Fotos!), bevor Sie Konten löschen. Für viele Dienste gibt es eigene Gedenk-/Löschverfahren gegen Vorlage der Sterbeurkunde.

Phase 5 · nach den ersten drei Monaten

Danach

Der größte Papierkram liegt hinter Ihnen. Was jetzt kommt, hat Zeit — und vergessen Sie über allem eines nicht: sich selbst.

1

Letzte Steuererklärung der/des Verstorbenen abgeben

Mittelreguläre Abgabefristen des Folgejahres

Als Erbin oder Erbe geben Sie die Steuererklärung für das Todesjahr ab — daraus gibt es häufig eine Erstattung. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hilft; die Kosten sind absetzbar.

Zugangsdaten für ELSTER oder Unterlagen früherer Jahre finden Sie ggf. im Abschnitt „Digitaler Nachlass“ dieses Ordners.

2

Grabpflege und Grabstein organisieren

Bei Gelegenheit

Der Grabstein kann meist erst einige Monate nach der Beisetzung gesetzt werden (der Boden muss sich setzen). Für die Dauerpflege gibt es Friedhofsgärtnereien mit Pflegeverträgen — auch als Dauergrabpflege über Treuhandstellen.

3

Danksagungen versenden

Bei Gelegenheit

Üblich, aber kein Muss: Danksagungen an alle, die kondoliert, geholfen oder gespendet haben — als Karte oder Zeitungsanzeige, meist 4–6 Wochen nach der Beisetzung.

4

Unterlagen ordnen und aufbewahren

Bei Gelegenheit

Bewahren Sie Sterbeurkunde, Eröffnungsprotokoll, Erbschein (falls beantragt) und alle Nachlassunterlagen dauerhaft auf. Steuerunterlagen der/des Verstorbenen: mindestens 10 Jahre.

Und: Aktualisieren Sie jetzt auch Ihre EIGENE Vorsorge — dieses Erlebnis zeigt, wie wertvoll ein gepflegter Ordner ist.

5

Für sich selbst sorgen

Wichtig

Trauer braucht Zeit und darf jede Form haben. Wenn Sie merken, dass Sie nicht weiterkommen: Trauergruppen, Hospizvereine und die Telefonseelsorge sind kostenlos und rund um die Uhr da.

Sie haben in den letzten Wochen Außergewöhnliches geleistet.

Telefonseelsorge (kostenlos, rund um die Uhr): 0800 111 0 111Telefonseelsorge (Alternative): 0800 111 0 222

Trauergruppen finden (Bundesverband Trauerbegleitung) (https://bv-trauerbegleitung.de)

Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Inhaltlicher Stand: Juli 2026 — prüfen Sie Fristen im Zweifel bei den verlinkten offiziellen Stellen.